Während meiner Arbeit in Berlin als Hörspieldozent hatte ich einen Studenten aus Rostock, der auch ganz verrückt nach Film und Fotoarbeiten war. Er fiel leider jedes Mal bei einer Bewerbung bei den deutschen Filmhochschulen durch. Er „hielt es danach in Deutschland nicht mehr aus“, ging nach Paris, wurde dort Heißluftballonpilot. Als die ersten Drohnen für Privatnutzer auftauchten, investierte er sein Geld in die ersten dji – Profidrohnen. Dann ging er nach Peru, und durchkämmte das ganze Land mit seinen dji - Drohnen, ein Video folgte dem anderen, auch aus dem „Tal der Condore“, in dem er mit den „Augen seiner Drohne“ mit den Condoren um die Wette flog. Er „fühlte sich dabei wie einer von ihnen“. Dieses Gefühl können heute viele Drohnenpiloten und Pilotinnen in Deutschland teilen.
Wer einer /eine von ihnen!!!
Wer also mit seinen „Condoraugen“ Schlösser und Gärten besichtigen will, und ein Gerät besitzt, das schwerer als 249 Gramm ist, muß eine umfängliche Prüfung machen, bis feststeht, daß der frischgebackene Pilot keinen Unsinn anrichtet.
Deshalb werden die UAS in verschiedene Klassen eingeteilt, es sind unterschiedliche Prüfungen und Erlaubnisse erforderlich.
Für private Nutzer gelten meistens die Regeln des „Offenen Kategorie“; sie dürfen mit ihren kleinen „Condoren“ nur auf “Sichtweite“ (VLOS) und einer maximalen Flughöhe von 120 Metern fliegen.
Man kann in der EU – besonders in Deutschland - nicht überall, nicht in jeder Höhe oder beliebig weit fliegen (Auch wenn der Akku und die Gerätesteuerung beides ermöglichen!).
Es gibt zahllose Einschränkungen, die manchmal allerdings durch besondere Erlaubnisse nach Ämteranträgen, relativiert werden können.
Überaus wichtig ist das „Abfluggewicht“, und wer es schafft, unter 250 Gramm mit seinem „Condor“ zu bleiben, hat einerseits zwar weniger Einschränkungen, andererseits aber auch Einschränkungen in der Foto und Videoqualität.
Obwohl das letzte Produkt von dji, die „Mavic Mini-3 professional“, unter 250 Gramm, eine recht gute Kamera mit sich führt, die durchaus für einige Profileistungen genutzt werden kann.
Abgesehen davon, muß jede Drohne, auch wenn sie kleiner als 250 Gramm ist, und in der „freien Wildbahn“ benutzt wird, versichert und beim LBA ( Luftfahrtbundesamt) registriert sein, der Eigentümer muß an dem Gerät eine besonderen Drohnen - Ident -Nummer des Luftfahrtbundesamtes, und die Adresse des Piloten anbringen.
Wie in jeder Fahrschule mußt du erst einmal einen Führerschein für dein UAS ( „unbemannte Luftfahrzeug Systeme“; unmanned aircraft systems) erwerben. Es reicht ja auch nicht aus, wenn du ein Auto hast, welches angemeldet und versichert ist. Du mußt es auch fahren können. Du gehst in eine staatlich anerkannte Fahrschule und lernst dort alles was es über dein UAS, über Flugtechniken, über Flugräume, Vorschriften, Gesetze, Vorschriften und Beschränkungen gibt. Dann machst du eine Prüfung und bekommst deinen Führerschein. Um einen Fernpilotenschein zu bekommen ist es sehr ähnlich. Der wichtigste in der „Offenen Kategorie“ ist der Fernpilotenschein A1/A3 . https://lba-openuav.de/onlinekurs/; https://lba-openuav.de/; https://www.drohnen-forum.de/index.php/Thread/54272-Fragen-zur-A1-A3-Pr%C3%BCfung/.
Anfänger und Anfängerinnen sollten sich für erste praktische Flugübungen in oder außerhalb ihrer Örtlichkeiten Plätze suchen, wo sie niemanden gefährden, behindern und stören können. Es ist recht einfach solche Plätze zu prüfen, wenn sie auf ihrem Mobil oder Tablet die App „dronique“ installieren. Es ist eine ausgezeichnete App, welche sofort den Standort und nähere Umgebung anzeigt, und die eventuelle Beschränkung der Inbetriebnahme eines UAS: https://droniq.de/pages/droniq-app; https://droniq.de/blogs/news/droniq-app-ab-sofort-verfugbar.
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